Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung Klagenfurt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- Diplom-/Masterstudium Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Wasserwirtschaft oder gleichwertiges naturwissenschaftliches Diplom-/Masterstudium mit Schwerpunkt Wasserwirtschaft
- sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office, GIS Anwendungen)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“
Erwünscht:
- Berufserfahrung in der Förderabwicklung von Projekten der Siedlungswasserwirtschaft nach dem Umweltförderungsgesetz
- mehrjährige praktische Erfahrungen in der Siedlungswasserwirtschaft in den Fachbereichen der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserreinigung und Oberflächenentwässerung
- Erfahrungen in Behördenverfahren
Tätigkeitsbeschreibung:
Sachverständigendienst in der Wasserwirtschaft mit besonderem Schwerpunkt in komplexen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Verbringung von Oberflächenwasser, Flussbau); Förderabwicklung Siedlungswasserwirtschaft (Prüfung von Förderanträgen; Kontrolle von Einträgen in der KPC-Datenbank); Prüfung von Projektabrechnungen der Siedlungswasserwirtschaft; Beratung von Gemeinden und Verbänden in siedlungswasserwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 4. August 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 9. Juli 2025