Arbeitgeber: Musikschulen des Landes Kärnten
Dienstort: Kärntenweit
Planstellen für voll- und teilbeschäftigte Lehrkräfte in den verschiedenen Fächern
Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen für das Sommersemester des Schuljahres 2026 und für das Schuljahr 2026/2027 folgende Planstellen zur Besetzung:
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klarinette und Saxophon an der Musikschule 21 – Althofen – Friesach – Metnitz (Beschäftigungsausmaß 88 % = Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Horn und Elementares Musizieren an der Musikschule 11 – Villach und an der Musikschule 15 – Feldkirchen – Patergassen (Beschäftigungsausmaß 74 % = Lehrverpflichtung 18,5 Wochenstunden).
- Eine Planstelle (Karenzvertretung – einjähriges Sabbatical ab 1.9.2026) für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Horn an der Musikschule 05 – Kleblach-Lind – Möllbrücke, an der Musikschule 06 – Gmünd-Krems-Rennweg, an der Musikschule 07 – Millstatt – Radenthein und an der Musikschule 08 – Baldramsdorf – Spittal/Drau (Beschäftigungsausmaß 100 % = Lehrverpflichtung 25 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an derMusikschule 26 – St. Margarethen/Lavanttal – St. Stefan/Lavanttal – Wolfsberg (Beschäftigungsausmaß 100 % = Lehrverpflichtung 25 Wochenstunden).
Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental (Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den an-geführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.
Entlohnung/Einstufung:
In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- sämtliche Bewerber:innen: Nachweis des Führerscheines der Klasse B,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, und die Bewerbungen
- bis spätestens 13. März 2026
- beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, bzw. interne Bewerber:innen, die sich in einem arbeitsrechtlich zweitbefristeten Dienstverhältnis befinden, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) bei Karenzvertretungen nicht einzubeziehen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 5. Februar 2026