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2 unbefristete Universitätsprofessuren

Universitätsprofessur  | Vollzeit Bewerbungsfrist:  15. April 2026 Kennung: 30/02-PERS/26

Ausschreibung

Die folgende Ausschreibung richtet sich — als aktive Maßnahme zur Erhöhung des Frauenanteils in der Gruppe der Universitätsprofessor:innen iSd Frauenfördergebots gemäß § 41 UG iVm Satzungsteil C § 1b Abs. 5 — exklusiv an Frauen.

An der Universität Klagenfurt gelangen gemäß § 99 Abs. 4 UG iVmd Entwicklungsplan 2025-2030 voraussichtlich ab 1. Oktober 2026 zwei unbefristete

Universitätsprofessuren

im vollen Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. Die Ausschreibung erfolgt ohne fachliche Spezifikation und gilt ausschließlich weiblichen Angehörigen der Universität Klagenfurt, wobei eine der beiden Professuren aus dem Kreis der Assoziierten Professorinnen und die andere aus dem Kreis der Universitätsdozentinnen gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 UG zu besetzen ist.

Für die Berufung auf eine Professur gem. § 99 Abs. 4 UG kommen Angehörige der Universität Klagenfurt aus dem gesetzlich definierten Personenkreis in Frage, die ausgezeichnete Forschungsleistungen erbracht haben, hervorragende Sichtbarkeit in der scientific community aufweisen und ihre Aufgaben in Lehre, Betreuung, Nachwuchsförderung, Third Mission und Universitätsmanagement vorbildlich erfüllen.

Ihre Aufgaben – das erwartet Sie

Der Aufgabenbereich der Professuren umfasst insbesondere:

Was Sie mitbringen

Anforderungsprofil:

Erfüllung der einschlägigen Bestimmungen gemäß Satzungsteil C § 1b Abs. 1 bis 3 mit gesondertem Hinweis auf die in § 1b Abs. 2 definierten ausgezeichneten Forschungsleistungen.

Als Indikator für ausgezeichnete Forschungsleistungen gilt, im Sinne einer externen Objektivierung, jedenfalls die Zuerkennung eines ERC-Grants (Starting, Consolidator, Advanced), START-Preises, FWF-Doktoratskollegs oder Christian-Doppler-Labors (jeweils als Allein- bzw. Hauptantragsteller:in). In Frage kommen auch weitere hochrangige Grants und Wissenschaftspreise, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fächerkultur, oder die Erteilung eines Rufs auf eine Professur (full professor) an eine forschungsstarke Universität (research university) im In- oder Ausland.

Warum Sie gerne bei uns arbeiten werden

Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 93.986,-- brutto jährlich.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Ihre aussagekräftige Bewerbung, bestehend aus einem obligatorisch zu übermittelnden maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.aau.at/jobs), einem vollständigen Verzeichnis der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie allfälligen ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen), richten Sie bitte bis spätestens 15. April 2026 per E-Mail an das Büro des Senats, z.H. Frau Mag.a (FH) Sabine Seebacher (application_professorship@aau.at). Die Übermittlung des o.g. Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung.

Für Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Senatsbüro, senat@aau.at.

2 unbefristete Universitätsprofessuren

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