Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau, Unterabteilung Wohnbau
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt - Ausbildungszweig Hochbau
- Kenntnisse der bautechnischen Vorschriften und den damit verbundenen Gesetzen und Normen (Kärntner Bauordnung, Kärntner Bauvorschriften, OIB-Richtlinien, A 2050, B 2110, B 1600)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“
Erwünscht:
- Energieberaterausbildung
- mehrjährige Praxis bei der Abwicklung von mehrgeschossigen Wohnbauten – von Ausschreibung der Gewerke, Durchführung / Koordination oder örtliche Bauaufsicht bis zur Abrechnung von mehrgeschossigen Wohnbauten
- Fachkenntnisse in der Anwendung von vergaberechtlichen Vorschriften
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten mitbringen sowie Teamfähigkeit, Flexibilität, hohe Kommunikationsfähigkeit und Beratungsbereitschaft, Problemlösungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Eigenständige technische Prüfung von Wohnbauförderungsanträge nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen; Überprüfung der Einreichunterlagen / Durchführung der Berechnung der Förderhöhe / Prüfung der Schlussabrechnungen bzw. deren einzelnen Positionen auf ihre Förderwürdigkeit sowohl im Klein- als auch im Großbau; Eigenständige Durchführung von Bauaufsicht / Baukontrollen in der Hauptverantwortung als Vertreter der Förderstelle bei Groß- und Kleinbauprojekten; selbstständige und hauptverantwortliche gutachterliche Beurteilung von komplexen Bauprojekten anhand der förderrechtlichen und technischen Vorgaben, sowie gutachterliche Prüfung und Beurteilung der grundsätzlichen Förderbarkeit von Gebäuden auf Basis von Planunterlagen und Besichtigungen vor Ort; eigenständige Begleitung und Kontrolle von Ausschreibungen nach vergaberechtlichen Vorschriften und kostentechnischen Vorgaben der Förderstelle bei Projekten im mehrgeschossigen Wohnbau; Mitwirkung bei der Erstellung neuer bzw. Überarbeitung bestehender Förderbestimmungen aus technischer Sicht; allgemeine und baufachliche Förderberatung sowohl im täglichen Parteienverkehr als auch per Telefon oder E-Mail.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 9. Juni 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 15. Mai 2025