Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau, Unterabteilung Wohnbau
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenen Reifeprüfung (AHS, HAK oder Schule mit kaufmännischer Ausrichtung)
- sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS Office)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Bereich (samt ausgegliederter Rechtsträger) oder Bereich Soziales oder Wohnbau
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“
Erwünscht:
- praktische Erfahrung im Bereich von Sozialleistungen und/oder Angelegenheiten des Wohnbaus
- Erfahrung in der Erstellung von Statistiken sowie im Bereich des Projektmanagements
- Erfahrung in Konzeptentwicklung, Strategieplanung und Koordination
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung, Teamfähigkeit, Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, Flexibilität, hohe Kommunikationsfähigkeit, Beratungsbereitschaft, Problemlösungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
- Bearbeitung von Anträgen um Gewährung von Wohnbauförderungsmitteln für die Errichtung und Sanierung von Eigenheimen / mehrgeschossigen Wohnbauten bzw. für den Ein-, Um-, Zubau von Wohnraum in Bestandsobjekten und den Erwerb von Wohnraum auf Basis der Bestimmungen des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes und der dazu ergangenen Richtlinien
- spezielle Beratungstätigkeiten im Zuge des Kärntner Wohnbeihilfegesetzes sowie im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Korrespondenz mit Sozialämtern, Wohnbaugenossenschaften, div. Abteilungen, usw.
- allgemeine und spezielle Förderberatung (persönlich in Terminen, telefonisch, sowie im Zuge von Informationsveranstaltungen)
- Annuitätenzuschüsse; Korrespondenz mit Vertragspartnern
- Abwicklung diverser Korrespondenz und Themen mit Rechtsanwälten und Notaren
- allgemeine und spezielle Förderberatung (persönlich in Terminen, telefonisch, sowie im Zuge von Informationsveranstaltungen)
- Abwicklung von Parteienverkehr
- Controlling und Zahlungsverkehr
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 2. Juni 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. Mai 2025