Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 – Straßen und Brücken, Unterabteilung Erhaltung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung an einer Höheren Technischen Lehranstalt - Ausbildungsschwerpunkt Elektrotechnik
- sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B
Erwünscht:
- Erfahrungen im Bereich Qualitäts- und Energiemanagement sowie Anlagen- und Verkehrstechnik (Tunnelanlagen und Verkehrslichtsignalanlagen, etc.)
Die Bewerber:innen müssen die Bereitschaft zur verpflichtenden „Bereitschaft EMA – Tunnel“ im Ausmaß von 10 Tagen/Monat mitbringen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Dienstleister bzw. Ansprechpartner für alle Dienststellen der Abteilung 9 im Fachgebiet Elektrotechnik; Projektmitwirkung und Termincontrolling; Fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen von elektromaschinellen Projekten; Prüfung und Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für den Bereich Meß- und Regeltechnik bzw. Informationstechnik; Baustellenbearbeitungen und Bauüberwachungen für Tunnelanlagen und Verkehrslichtsignalanlagen; Bereitschaft zu Einsätzen bei Betriebsstörungen außerhalb der regulären Dienstzeiten.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen und diese
- bis spätestens 9. Dezember 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 12. November 2025