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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 12 – Wasserwirtschaft, Unterabteilung Villach

Dienstort: Villach

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen überdies Team-, Kommunikations-, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten aufweisen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Amtssachverständigendienst im Flussbau (Wasserbautechnik); Projektleitung und -koordination von schutzwasserwirtschaftlichen Projekten mit Förderungsabwicklung (Beantragung, Finanzmanagement, Kostenkontrolle, Abrechnung); Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bau- und Planungsleistungen; Koordination und Abwicklung von Erhaltungsarbeiten an Fließgewässern, sowie der Gewässerentwicklung und Gewässerpflege; Abstimmung und Präsentation der Projektergebnisse mit Finanzierungsstellen Bund und Land; Öffentlichkeitsarbeit für schutzwasserwirtschaftliche Projekte; Gewässerzustandsaufsicht.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.929,76 in der Entlohnungsklasse 11, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben. (Bei Nachweis der Ausbildung zum/zur Gewässermeister:in und 3-jähriger Ausbildungspraxis im Land Kärnten ist eine Einstufung in EKl 12 vorgesehen)

Dienstverhältnis:

befristet als Karenzvertretung

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.

Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Klagenfurt am Wörthersee, am 10. August 2025

Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

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