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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 – Wirtschaftsstandort, Unterabteilung Verkehrsplanung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee

Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:

Erwünscht:

Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen überdies eine hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, Eigenmotivation und Eigeninitiative, logisch-analytisches Denkvermögen, Flexibilität und Serviceorientierung, hohe Problemlösungskompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Fähigkeit zur Erstellung von fachlich anspruchsvollen Texten und Belastbarkeit aufweisen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Sachverständigentätigkeit im Bereich Lärmschutz Straße, Lärmschutz Schiene und im (technischen) Eisenbahnwesen, Eisenbahntechnische:r Ansprechpartner:in für den einschlägigen Informationsaustausch mit Behörden; Projektleitung und -umsetzung von Lärmschutzprojekten an Straße und Bahn; Teilnahme an Lenkungsausschüssen, Vertretung Kärntens in österreichweiten Gremien und Ausschüssen; Entwicklung von Sonderlösungen bei besonderen Rahmenbedingungen, Erstellung von lärmschutztechnischen Gutachten; Vergabe von Aufträgen im Bereich der Lärmmessungen; Umsetzung von Reinvestionsprojekte für Lärmschutzmaßnahmen an der Bahn; Erstellung von Strategischen Lärmkarten gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinien unter Leitung des BMLUK; Lärmschutztechnische Beurteilung von Neubauten und wesentlichen Umbauten an der Bahn im Sinne der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.970,48 in der Entlohnungsklasse 14, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.

Dienstverhältnis:

befristet als Karenzvertretung

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

 

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

 

Klagenfurt am Wörthersee, am 14. Jänner 2026

 

Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

Eine Planstelle im „Höheren Technischen Dienst“ als Karenzvertretung

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