Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, Unterabteilung Förderungen und juristischer Dienst
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Eine Planstelle im „Wissenschaftlichen Dienst“ in Teilbeschäftigung (50 %) als Karenzvertretung
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium (Diplom-, Magister- oder Masterstudium) der Kultur- bzw. Geisteswissenschaften
- gute Kenntnisse der Kunst und Kultur Kärntens
- ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- sehr gute Englischkenntnisse
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse
- Führerschein der Klasse B
Erwünscht
Um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen überdies eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Bearbeitung von Förderakten im Bereich „Kunst und Kultur“; Beratung und Begleitung der Förderwerber:innen im Förderungsprozess; Prüfung der Förderwürdigkeit; Erstellung von Genehmigungsakten; Prüfung der sachgemäßen Verwendung der Fördermittel; Erstellen von Stellungnahmen; Evaluierung von Veranstaltungen; Administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich Förderwesen
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
in Teilbeschäftigung (50 %) als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 24. Dezember 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 1. Dezember 2025