Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft Villach-Land
Dienstort: Villach
Eine Planstelle als Hauswart:in/Kraftfahrer:in
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- Pflichtschulabschluss
- entsprechende berufliche Eignung
- technische/handwerkliche Fähigkeiten
- Führerschein der Klasse B
Erwünscht:
- Nachweis eines Lehrberufes in den Sparten Baugewerbe, Elektrobereich, Holzverarbeitung, Malergewerbe oder Metallverarbeitung
- Wohnsitz in örtlicher Nähe zur Bezirkshauptmannschaft
- Erreichbarkeit auch am Wochenende erforderlich
Tätigkeitsbeschreibung:
Hausmeistertätigkeiten im Rahmen der Gebäudeverwaltung und -pflege; Kraftfahrer:in; sonstige Dienstleistungen wie z.B. Postwesen, Telefondienst, etc.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“, Mindestbruttoentgelt von € 2.875,69 in der Entlohnungsklasse 4, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 22. Juni 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 28. Mai 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc