Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, Internat der Fachberufsschule Wolfsberg
Dienstort: Wolfsberg
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- Pflichtschulabschluss
- entsprechende berufliche Eignung
Eine Planstelle als Küchenhilfskraft/Reinigungskraft in Teilbeschäftigung (75 %)
Erwünscht:
- einschlägige Berufspraxis
- Kenntnisse im Umgang mit Hygienevorschriften (HACCP)
- Kenntnisse der Lagerung und Kühlung/Warmhaltung von Lebensmitteln
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen weiters Selbstständigkeit, Organisationsfähigkeit und Teamfähigkeit aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Ausgabe angelieferter Speisen (Koordination, Planung und Portionierung der Lebensmittel/Speisen); Reinigung im Internat (Internatszimmer, Allgemeinflächen und Ausgabeküche samt Speisesaal sowie Abwasch des Geschirrs), Koordination und Kontrolle der Fremdreinigung, usw.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“, Mindestbruttoentgelt von € 2.630,50 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 1, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet in Teilbeschäftigung (75 %)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können
- und diese bis spätestens 4. August 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 9. Juli 2025