Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 – Straßen und Brücken, Unterabteilung Projektierung
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Eine Planstelle im „Gehobenen Technischen Dienst“
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung an einer Höheren Technischen Lehranstalt für Bautechnik – Ausbildungszweig Hochbau oder Tiefbau
- technisches Fachwissen im Bereich Straßenbau, Radwegebau
- sehr gute EDV-Kenntnisse (jedenfalls MS Office)
- Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Normen und Richtlinien
- Führerschein der Klasse B
Erwünscht:
- mehrjährige Erfahrung in der Abwicklung von Straßenbauprojekten
- Erfahrung im Projektmanagement
- Kenntnisse im Vergabewesen
- Praxis in der Bauleitung / Baubegleitung von Infrastrukturvorhaben
- Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber:innen überdies Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Flexibilität, Team-, Kommunikations-, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
u.a.: sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Projektierung von Straßenbauvorhaben (Radwege) wie auch Projektbegleitung von Sonderprojekten; u.a. Konzeption von Projektentwicklungen im Dienstleistungsbereich, die Einholung von Preisauskünften für Dienstleistungen, deren Prüfung, die Beauftragung dieser Leistungen, die Projektbegleitung, die Abnahme der Leistungen sowie die Abrechnung und ein zugehöriges Berichtswesen. Technische Prüfung und Freigabe von erarbeiteten Projekten, die Erledigung von Anfragen, usw.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 4.047,65 in der Entlohnungsklasse 11, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 26. Mai 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 30. April 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc