Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden und Katastrophenschutz, Unterabteilung Rechtliche Gemeindeaufsicht und Abteilungsmanagement
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Public Management oder vergleichbare Studienrichtungen
- gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
- gute EDV-Anwenderkenntnisse (insbesondere MS-Office)
Eine Planstelle im „Höheren Dienst“ in Teilbeschäftigung als Karenzvertretung
Erwünscht:
- Erfahrungen oder einschlägige Kenntnisse insbesondere im Verwaltungsrecht
- in der Praxis erworbene Kenntnisse in möglichst unterschiedlichen Rechtsmaterien
- Kenntnisse in Verhandlungsführung und Mediation
- Kenntnisse in der Aufbau- und Ablauforganisation der Landesverwaltung
Um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen überdies eine eigenverantwortliche Arbeitsweise, Teamfähigkeit, eine hohe Belastbarkeit, hohe Organisations-, Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres und repräsentatives Auftreten aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Den Schwerpunkt der Tätigkeiten stellt die Koordination und Begleitung von diversen Abteilungs- und Gemeindeprojekten, die Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten (beispielsweise Gemeindeorganisationsrecht, Gemeindehaushaltsrecht, Finanzverfassung und Finanzausgleich, Allgemeine Verfahrensgesetze), die Recherche diverser rechtlicher Sachverhalte, die Vorbereitung von Besprechungsunterlagen sowie die Assistenz der Abteilungsleitung dar.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 4.467,33 (bei Vollbeschäftigung) in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
als Karenzvertretung in Teilbeschäftigung (min. 20 Wochenstunden bis max. 30 Wochenstunden)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen.
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 15. September 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 19. August 2025