Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Institut für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium Biomedizinische Analytik (es können sich auch jene Personen bewerben, welche die Ausbildung bis spätestens Herbst 2025 abschließen werden)
- gute EDV Kenntnisse (MS Windows, MS Office)
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen medizinisch-technischen Dienst“
Erwünscht:
- Erfahrung in der mikrobiologischen Laboranalytik
- Erfahrung im Qualitätsmanagement gem. EN/ISO IEC 17025:2017
- Berufsausweis bzw. Bestätigung über die Registrierung ist bis zum ehest möglichen Zeitpunkt nachzubringen
Tätigkeitsbeschreibung:
Bearbeitung von biologischen Proben (Fleisch, Milch, Kot, Harn, Blut, Sektionsmaterial, etc.) in der Veterinär-Bakteriologie und Hämatologie; Herstellung von Nährmedien und andere Tätigkeiten in der Nährbodenküche; Bearbeitung von Lebensmittel- und Wasserproben in der Lebensmittel-Mikrobiologie; Diverse Tätigkeiten im Qualitätsmanagement (Überprüfung von Geräten, Erstellung von Dokumenten, Durchführung von Validierungen / Verifizierungen); Aktuell halten des Landerstands (Bestellwesen); Gelegentliche Samstag-/Feiertagsdienste.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Gehobene medizinisch-technische Dienste “, Mindestbruttoentgelt von € 3.929,76 in der Entlohnungsklasse 11, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet (wobei die Aufnahme in den Landesdienst erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen kann)
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 26. September 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 28. August 2025