Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Sanitätswesen, Sachgebiet Lebensmittelaufsicht
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- a) abgeschlossene Reife- oder Diplomprüfung an einer
- einschlägigen Höheren Technischen Lehranstalt,
- einschlägigen Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalt
- Höheren Lehranstalt für Tourismus oder
- einschlägigen Höheren Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe, oder
b) ein Kolleg-Abschluss an einer unter lit. a genannten Lehranstalten oder ein Abschluss an einer Sonderform der unter lit. a genannten Lehranstalten, oder
c) eine Reifeprüfung an einer höheren Schule jeweils in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr- oder Facharbeiterabschluss (Abschlussprüfung) - abgeschlossener Ausbildungskurs für amtliche Organe nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bzw. die Bereitschaft den Ausbildungskurs nach der LMSVG Aus- und Weiterbildungsverordnung BGBl. II Nr. 275/2008 idgF zu absolvieren
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (besonders MS Office)
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als Lebensmittelaufsichtsorgan
Um die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Bewerber:innen selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten, hohe Belastbarkeit und Kommunikationsbereitschaft, objektive und problemlösungsorientierte Arbeitsweise, die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden, gute Umgangsformen und Verhandlungsgeschick, Kontaktfreudigkeit und selbstbewusstes Auftreten, hohe Frustrationstoleranz, Fähigkeiten im Umgang mit schwierigen Personen, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft und hohe Selbstdisziplin aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Außendienst: u.a. tägliche Durchführung von EDV-gestützten Betriebsrevisionen und Probenziehungen in Betrieben, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen (davon erfasst sind auch Kontrollen auf Bauernmärkten, diversen Zeltfesten und Großveranstaltungen sowie auch in Betrieben, außerhalb der regulären Dienstzeiten, z.B. Bars, Diskotheken, etc.). Spezialkontrollen bei Lebensmittel-bedingten Krankheitsausbrüchen, bei Lebensmittelbetrugsfällen, bei Warnungen im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems und im Zuge der Amtshilfe für ausländische Behörden. Innendienst: u.a. Setzen von Maßnahmen bei Rechtswidrigkeiten sowie diverse Verwaltungsarbeiten. Weitere Aufgaben sind die Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten, die Erarbeitung von Präventionsmaterialien und Schulungsunterlagen, die Durchführung von Schulungen (intern und extern), die regelmäßige Teilnahme an fachlichen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Teilnahme an Verhandlungen und Kommissionierungen sowie die eigenständige Kommunikation mit anderen Dienststellen.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.464,36 in der Entlohnungsklasse 9, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben. Nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs für Lebensmittelaufsichtsorgane gemäß § 24 LMSVG wird die Stelle in der Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialist:innen“, Mindestbruttoentgelt von € 3.929,76 in der Entlohnungsklasse 11, Entlohnungsstufe 1 zugeordnet.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen.
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 15. September 2025 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 20 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 20. August 2025