Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Musikschulen des Landes Kärnten
Dienstort: Kärntenweit
Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen ab dem Wintersemester 2025 für das Schuljahr 2025/2026 folgende Planstellen zur Besetzung:
- Eine Planstelle (Karenzvertretung) für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Violine und Viola an der Musikschule 04 – Dellach/Drau – Greifenburg und an der Musikschule 08 – Spittal/Drau – Baldramsdorf (Beschäftigungsausmaß 90,4 % = Lehrverpflichtung 22,6 Wochenstunden)
- Eine Planstelle (Karenzvertretung) für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Elementare Musikpädagogik an der Musikschule 19 – St. Veit/Glan – Liebenfels und an der Musikschule 22 – Brückl - Guttaring - Magdalensberg (Beschäftigungsausmaß 46,4 % = Lehrverpflichtung 11,6 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Violoncello an der Musikschule 15 – Feldkirchen - Patergassen (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Kontrabass klassisch an der Musikschule 19 – St. Veit/Glan – Liebenfels (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden)
- Eine Planstelle (Vertretung) für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an der Musikschule 23 – Bleiburg – Griffen – Völkermarkt (Beschäftigungsausmaß 50 % = Lehrverpflichtung 12,5 Wochenstunden)
- Eine Planstelle (Vertretung) für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Elementare Musikpädagogik an der Musikschule 07 – Millstatt – Radenthein und an der Musikschule 08 – Baldramsdorf – Spittal/Drau (Beschäftigungsausmaß 38,4 % = Lehrverpflichtung 9,6 Wochenstunden)
Musikschulen des Landes Kärnten: Sechs Planstellen (davon vier Karenzvertretungen) für sechs teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern
Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den angeführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.
Entlohnung/Einstufung:
In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird
- sämtliche Bewerber:innen: Nachweis des Führerscheines der Klasse B
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, und die Bewerbungen
- bis spätestens 23. Mai 2025
beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, bzw. interne Bewerber:innen, die sich bereits arbeitsrechtlich in einem zu Vertretungszwecken fünfjährigen befristeten Dienstverhältnis befinden, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) bei Karenzvertretungen nicht einzubeziehen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.