Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Musikschulen des Landes Kärnten
Dienstort: Kärntenweit
Sechs Planstellen für voll- und teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern
Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen für das Schuljahr 2025/2026 folgende Planstellen zur Besetzung:
- Eine Planstelle für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Saxophon Jazz-Pop-Rock an der Musikschule 26 – St. Margarethen im Lavanttal – St. Stefan im Lavanttal – Wolfsberg (Beschäftigungsausmaß 100 % = Lehrverpflichtung 25 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Trompete an der Musikschule 03 – Hermagor – Gitschtal – St. Stefan/Gail (Beschäftigungsausmaß 80 % = Lehrverpflichtung 20 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Gitarre klassisch an der Musikschule 22 – Brückl – Guttaring – Magdalensberg – Maria Saal (Beschäftigungsausmaß 100 % = Lehrverpflichtung 25 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an der Musikschule 28 – Slowenische Musikschule/Slovenska Glasbena šola (Beschäftigungsausmaß 52 % = Lehrverpflichtung 13 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine vollbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an der Musikschule 26 – St. Margarethen/Lavanttal – St. Stefan/Lavanttal – Wolfsberg (Beschäftigungsausmaß 100 % = Lehrverpflichtung 25 Wochenstunden)
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Steirische Harmonika an der Musikschule 01 – Flattach – Heiligenblut – Kolbnitz – Obervellach – Winklern (Beschäftigungsausmaß 88 % = Lehrverpflichtung 22 Wochenstunden).
Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den angeführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.
Entlohnung/Einstufung:
In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- sämtliche Bewerber:innen: Nachweis des Führerscheines der Klasse B,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben,
- und die Bewerbungen bis spätestens 28. November 2025
beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) nicht einzubeziehen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.