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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Organisationseinheit Personalangelegenheiten
Dienstort:  Klagenfurt am Wörthersee

5 Planstellen für Trainees im „Rechtskundigen Verwaltungsdienst"

 

Das Trainee-Programm ist ein strukturiertes Einarbeitungs- und Förderprogramm für neue Mitarbeiter:innen und Berufseinsteiger:innen zur Vermittlung praktischer Fähigkeiten und persönlicher Berufserfahrung. Es soll Absolvent:innen eines rechtswissenschaftlichen Studiums den Übergang vom theoretisch ausgerichteten Studium in die berufliche Praxis erleichtern, indem gezielt in die Prozesse und Strukturen des beruflichen Alltages in der Kärntner Landesverwaltung eingeführt wird.

Sie können unterschiedlichste Verwaltungsbereiche kennen lernen und Ihr Wissen durch eine umfassende Praxisausbildung in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung erweitern.

Im Vordergrund steht, die Trainees in ihrer Entwicklung zu fördern, dass sie sich einen guten Gesamtüberblick über die Abläufe in der Kärntner Landesverwaltung verschaffen können, praxisbezogen die übergreifenden Organisationsstrukturen, Verzahnungen und Schnittstellen genauer kennenlernen und einigen die Möglichkeit einer fixen Anstellung zu geben.

Der Personenkreis:

Bewerber:innen haben den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplom-, Magister-/Master- oder Doktoratsstudiums nachzuweisen, welches die Zulassung zum Gerichtspraktikum bei einem österreichischen Gericht ermöglicht.

Entlohnung:

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialisten“, Bruttoentgelt von € 4.370,64 in der Entlohnungsklasse 12, Entlohnungsstufe 1.

Ablauf des Trainee-Programmes:

Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.

Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.

Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 15 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.

Klagenfurt am Wörthersee, am 1. April 2026

Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc

 

 

 

5 Planstellen für Trainees im „Rechtskundigen Verwaltungsdienst"

5 Planstellen für Trainees im „Rechtskundigen Verwaltungsdienst"

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