Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Organisationseinheit Personalangelegenheiten
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
5 Planstellen für Trainees im „Rechtskundigen Verwaltungsdienst"
Das Trainee-Programm ist ein strukturiertes Einarbeitungs- und Förderprogramm für neue Mitarbeiter:innen und Berufseinsteiger:innen zur Vermittlung praktischer Fähigkeiten und persönlicher Berufserfahrung. Es soll Absolvent:innen eines rechtswissenschaftlichen Studiums den Übergang vom theoretisch ausgerichteten Studium in die berufliche Praxis erleichtern, indem gezielt in die Prozesse und Strukturen des beruflichen Alltages in der Kärntner Landesverwaltung eingeführt wird.
Sie können unterschiedlichste Verwaltungsbereiche kennen lernen und Ihr Wissen durch eine umfassende Praxisausbildung in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung erweitern.
Im Vordergrund steht, die Trainees in ihrer Entwicklung zu fördern, dass sie sich einen guten Gesamtüberblick über die Abläufe in der Kärntner Landesverwaltung verschaffen können, praxisbezogen die übergreifenden Organisationsstrukturen, Verzahnungen und Schnittstellen genauer kennenlernen und einigen die Möglichkeit einer fixen Anstellung zu geben.
Der Personenkreis:
Bewerber:innen haben den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplom-, Magister-/Master- oder Doktoratsstudiums nachzuweisen, welches die Zulassung zum Gerichtspraktikum bei einem österreichischen Gericht ermöglicht.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Spezialisten“, Bruttoentgelt von € 4.370,64 in der Entlohnungsklasse 12, Entlohnungsstufe 1.
Ablauf des Trainee-Programmes:
- Die Ausbildungszeit – und somit auch das Dienstverhältnis – ist auf zwei Jahre befristet, wobei die Trainees nach 18 Monaten erfolgreicher Ausbildung die Chance bekommen, sich im Rahmen einer Ausschreibung in der internen Jobbörse zu bewerben, um weiterhin im Landesdienst verbleiben zu können.
- das Trainee-Programm startet für alle Teilnehmer:innen mit Herbst 2026.
- die Ausbildungsdauer pro Ausbildungsstation beträgt vier Monate.
- die Trainees werden in den vorgesehenen zwei Jahren an sechs verschiedenen Ausbildungsstationen (Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörden, dem Kärntner Landesrechnungshof sowie dem Landesverwaltungsgericht Kärnten) zur Ausbildung dienstzugeteilt.
- parallel zu den Ausbildungszuteilungen in den Abteilungen/Behörden/Dienststellen haben die Trainees Gelegenheit, die „Grundausbildung“ zu absolvieren und Fortbildungen aus dem Kursangebot der Kärntner Verwaltungsakademie zu besuchen.
- organisatorisch verbleiben die Trainees die gesamten zwei Jahre im Personalstand der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion / Organisationseinheit Personalangelegenheiten und werden den einzelnen Ausbildungsstationen dienstzugeteilt.
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 7. Mai 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die 15 bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 1. April 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc