Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft
Dienstort: Villach
Eine Planstelle im „Höheren Forsttechnischen Dienst“ als Karenzvertretung
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossenes Diplomstudium der Forst- und Holzwirtschaft, Studienzweig Forstwirtschaft oder abgeschlossenes Masterstudium Forstwirtschaften
- EDV-Kenntnisse (MS Office)
- Führerschein der Klasse B
Erwünscht:
- Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst
- Kenntnisse im Bereich forstlicher Beratung und Förderung
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können sollten die Bewerber:innen überdies Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, ein hohes Maß an Organisationsgeschick, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität sowie effizientes, selbständiges Arbeiten aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Hauptverantwortliche Bearbeitung, Projektierung/Planung, Umsetzung, respektive Bauaufsicht von Generalerschließungsprojekten im Bereich der forstlichen Erschließung nach §63 ForstG (ein abgeschlossenes Diplomstudium der Forst- und Holzwirtschaft, Studienzweig Forstwirtschaft oder abgeschlossenes Masterstudium Forstwissenschaften ist eine gesetzliche Voraussetzung). Weitreichende Handlungskompetenz im eigenen Fachgebiet und weiter Spielraum der Auswahl der zu verwendenden Mittel. Starke Vernetzung innerhalb der Organisation/Behörden und zu Dritten. Konzeptionell-innovative Erarbeitung von Projekten mit strategischen Auswirkungen auch auf Dritte. Verhandlungen auf mehreren, ständig wechselnden Ebenen sowie mit Mitarbeiter:innen externer Bereiche. Abhandlung von kontroversiellen Problemstellungen durch fachlich übergreifende Behördenverfahren. Ausarbeitung und Erstellung von Expertisen zur Gründung von juristischen Personen.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Technische Spezialisten“, Mindestbruttoentgelt von € 4.601,35 in der Entlohnungsklasse 13, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristet als Karenzvertretung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 6. Juli 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 9. Juni 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc