Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Musikschulen des Landes Kärnten
Dienstort: Kärntenweit
Musikschulen des Landes Kärnten: drei Planstellen für drei teilbeschäftigte Lehrkräfte in verschiedenen Fächern
Bei den Musikschulen des Landes Kärnten gelangen ab dem Wintersemester 2025 für das Schuljahr 2025/2026 folgende Planstellen zur Besetzung:
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an der Musikschule 06 – Gmünd – Krems – Rennweg (Beschäftigungsausmaß 80 % = Lehrverpflichtung 20 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Klavier und Korrepetition an der Musikschule 28 – Slowenische Musikschule/Slovenska Glasbena šola (Beschäftigungsausmaß 52 % = Lehrverpflichtung 13 Wochenstunden).
- Eine Planstelle für eine teilbeschäftigte Lehrkraft im Fach Trompete an der Musikschule 09 – Feistritz/Drau – Weißenstein (Beschäftigungsausmaß 64 % = Lehrverpflichtung 16 Wochenstunden).
Eingeladen zu einem Vorspiel (Probespiel mit Lehrauftritt) vor der Einstellungskommission werden Bewerber:innen, die a) den Abschluss eines Studiums der Instrumental(Gesangs-)pädagogik (mindestens Bakkalaureat) in den angeführten Fächern oder b) den Abschluss eines Lehrgangs für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP) oder eines Lehrgangs für Volksmusik (Lehrbefähigung) in den angeführten Fächern oder den Nachweis einer Diplomprüfung und den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung durch ein Vorspiel und zwei Probelektionen vor der Einstellungskommission nachweisen.
Entlohnung/Einstufung:
In der Modellfunktion „Pädagog:innen“ in der Entlohnungsklasse 11 gemäß Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 i.d.g.F..
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn
- diese die Ausschreibungskriterien erfüllen und mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular (online befüll- bzw. downloadbar unter www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen) erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- sämtliche Bewerber:innen: Nachweis des Führerscheines der Klasse B,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben,
- und die Bewerbungen bis spätestens 13. Juni 2025
beim Amt der Kärntner Landesregierung, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Auswahlverfahren (Probespiel und Lehrauftritt) bei Karenzvertretungen nicht einzubeziehen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 20. Mai 2025