Was macht ein:e Jurist:in?

Jurist:innen beschäftigen sich mit Rechtsangelegenheiten aus dem jeweiligen Bereich ihrer Tätigkeit. Meist siedeln sie in Rechtsabteilungen (je nach Unternehmensgröße), Banken, Versicherungen oder Industriebetrieben an. Aber auch im öffentlichen Dienst oder der Interessensvertretung finden die rechtswissenschaftlichen Experten geeignete berufliche Herausforderungen.

Was macht ein:e Jurist:in?

Berufsbild Jurist:in

Fundierte Kenntnisse der geltenden Rechtslage sind vorauszusetzen, um die erforderlichen Angelegenheiten abzudecken. Jurist:innen erstellen Gutachten, vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen vor Gericht und verantworten verschiedene Gesetzesvorhaben.

Jurist:innen sind klassischerweise Absolvent:innen eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums. Daneben gibt es Studiengänge, die eine Qualifikation in einem eingeschränkten Bereich vermitteln (z.B. Wirtschaftsrecht).  Jurist:innen nach einem abgeschlossenem Studium sind Berufsanwärter:innen und können sich je nach Ausbildungsrecht zum Anwalt, Notar, Richter oder Staatsanwalt (natürlich m/w/d) ausbilden lassen.

Typische Rechtsgebiete sind:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Europarecht
  • Fremdenrecht/Asylrecht
  • Konsumentenschutz
  • Medizinrecht
  • Medienrecht
  • Mietrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Umweltrecht
  • Urheberrecht
  • Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht
  • Zivilrecht

Die Aufgaben von Jurist:innen mit entsprechendem Schwerpunkt

Nach gesetzlich geregelten Ausbildungen und Zusatzprüfungen können folgende Typische Berufe ausgeführt werden:

Richter:in:

Sie führen die Gerichtsverhandlungen und sprechen, nachdem sie alle Für und Dawider miteinander abgewogen haben, das Urteil. Die Gerichtsurteile müssen sie auch begründen. Häufig spezialisieren sich Richter:innen auf einen Bereich (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht etc.)

Saatsanwalt / Staatsanwältin:

In strafrechtlichen Angelegenheiten übernehmen sie die Rolle des Staates. Sie sind dann in der Rolle des Klägers. Privatpersonen werden von Rechtsanwälten vertreten, nicht von Staatsanwälten.

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin:

Sie vertreten Privatpersonen, ganze Personengruppen und Körperschaften (z.B. Firmen). Die Leistungen von Anwälten gehen von Beratungen in allen möglichen Rechtsangelegenheiten bis zu Vertretungen bei Gericht.

Notar*in:

Sie sind dafür zuständig, dass durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge rechtsgültig sind (z.B. Grundbucheintragungen, beglaubigte Unterschriften und Dokumente, Erbschaftsangelegenheiten, Eheverträge und Scheidungsvergleiche.


Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Der Berufsausübung als Jurist:in geht ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft voraus. Während der Ausbildung können sich die Student:innen auf beispielsweise Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht, etc. spezialisieren und einen fokussierten Weg einschlagen.

Die Rechtswissenschaft umfasst ein sehr breites Spektrum, das durch die fortlaufend entwickelnde Gesellschaft ständig neue Gebiete erschließt. Dem zu Folge haben Jurist:innen eine große Auswahl an Tätigkeitsmöglichkeiten, was wiederum vielseitige Karrierechancen ermöglicht. Qualifiziertes Fachpersonal im Rechtsbereich sind für Unternehmen bedeutsame Positionen, die ebenfalls auch als Freiberufler:innen erfolgreich sein können.


Das Gehalt von Jurist:innen

Jurist:innen verdienen in Österreich bei Einstig laut Kollektivvertrag ein Bruttogehalt von durchschnittlich € 2.100,- bis 2.900,- pro Monat. Die Höhe richtet sich dabei nach dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Natürlich steht es dem*der Arbeitgeber:in frei, je nach Qualifikation und Arbeitserfahrung eine Überzahlung anzubieten. Indes kann der Beruf auch in selbständiger Form ausgeübt werden – hier hängt das Einkommen von der jeweiligen Auftragslage und der eigenen Kapazität ab.

 

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