Was macht ein:e Notar:in?

Notarinnen und Notare im Land Österreich sind Träger eines öffentlichen Amtes und haben daher staatliche Autorität, um öffentliche Urkunden zu errichten. Diese notariellen Urkunden haben vor Gerichten und Behörden eine besondere Beweiskraft. Dabei stellen Notarinnen und Notare die Echtheit, die Beweiskraft und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher. Laut Gesetz sind sie zur Unabhängigkeit (sie müssen unparteiisch sein) und zur Objektivität verpflichtet.

Was macht ein:e Notar:in?

Berufsbild Notar*in

Notarinnen und Notare genießen ein hohes öffentliches Ansehen. Sie sind für Dokumente, wie der Vorsorgevollmacht, dem Testament, der Patientenverfügung und generell für alle Arten der Verlassenschaften zuständig. Notarinnen und Notare sind Rechtsorgane, und sind somit auch für Rechtsgelegenheiten ihrer Klient:innen zuständig, die nicht vor Gericht ausgetragen werden. Durch ihre Analyse der Rechtssituationen beteiligen sie sich bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen. Zudem sind sie auch für die Erstellung und Verlesung von diversen Schriftstücken zuständig, wie Immobilienverträgen, Eheverträgen, Schenkungen und deren gleichen. 

Neben diesen Aufgaben bieten Notar*innen auch ein großes Spektrum an Rechtsdienstleistungen an, z.B. zivilrechtlich sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei schlüpfen sie in die Rolle von Vertreter:innen oder Vertragsjurist:innen sowie treuhänderischen Verwalter:innen von Vermögenswerten. 


Die Aufgaben von Notar*innen

  • Führen von Beratungsgesprächen mit Klient:innen
  • Erstellen und Beglaubigen von Urkunden
  • Ermittlung von Erb-Berechtigten
  • Analysieren von rechtlichen Lagen
  • Ausarbeitung von Verträgen
  • Sicherstellung von Echtheit und Beweiskraft diverser Dokumente
  • Vertretung von Klient:innen vor Verwaltungsbehörden
  • Verwaltung von Nachlässen

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Für die Ausübung des Berufes Notar*in ist ein Diplom- oder Masterstudiengang in den Fachgebieten Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht notwendig. Diese Ausbildungen enthalten die notwendigen Lehrinhalte zu den Themen Zivilrecht, allgemeines Recht, Steuerrecht, Politikwissenschaften, sowie Erb- und Schenkungsrecht, die für die Ausübung des Berufs relevant sind. Nach dem Abschluss des Studiums folgt eine sieben-monatige Gerichtspraxis als Rechtspraktikant:in bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Nach der Gerichtszeit folgen mindestens drei Monate als Notariatskandidat*in bei einer * einem Notar*in. Durch diese Praxisstelle und damit verbundenen Angestelltenverhältnis entsteht eine Eintragung in die Liste der Notariatskandidat*innen, bei der das 35te Lebensjahr der * des Kandidat*in nicht vollendet sein darf. 

Die österreichische Notariatskammer schreibt eine verbindliche Praxis vor. So muss für die Ablegung der zweiten Prüfung mindestens ein weiteres Jahr in einem Notariat gearbeitet worden sein. Die Prüfung selbst beinhaltet Themen, wie die Notariatsordnung, Geldwäscheprävention, Steuern und Gebühren sowie Erbrecht und Verlassenschaften.

Für ausgebildete Notar*innen gibt es unzählige Fort- und Weiterbildungsangebote, u.a. von der Notariatsakademie oder diversen Erwachsenenbildungseinrichtungen. Auch die Anwaltsakademie und die ARS Akademie bietet diverse Seminare zu verschiedenen Recht-Schwerpunkten an.

Notar*innen können sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisieren, wie z.B. Familien-, Immobilien-, Gesellschafts- oder Unternehmensrecht. Zudem sind Notar*innen Freiberufler:innen und somit selbstständig. Ausnahmen hierbei ist der Beginn der beruflichen Laufbahn, indem Notariatsanwärter:innen ein Angestelltenverhältnis in einer Notariatskanzlei haben. Die Verteilung von Notarstellen in Österreich ist gesetzlich geregelt und daher ist die Anzahl der Notarstellen auch begrenzt. Die Berufsaussichten sind aber stabil, da auch dieses Berufsbild von stetigen Veränderungen der Wirtschaft betroffen ist und die Interessen, rund um die Themen Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und Rechtskultur, steigen.

 

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