Was macht ein:e Rechtsanwalt*Rechtsanwältin?

Rechtsanwält*innen sind Berater:innen, Vertreter:innen und Helfer:innen in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Sie beraten Privatpersonen, Unternehmen sowie juristische Personen, wie z.B. Vereine oder Gesellschaften und vertreten diese vor Gericht und Behörden, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Angelegenheiten.

Was macht ein:e Rechtsanwalt*Rechtsanwältin?

Berufsbild Rechtsanwalt * Rechtsanwältin

Das Berufsbild der*des Rechtsanwaltes * Rechtsanwältin ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) anschaulich und gesetzlich fundiert geregelt:  § 8 RAO (1): "Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten."

Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ist ausschließlich den Interessen seiner * ihrer Klienten verpflichtet und nicht der Wahrheit. Sie unterliegen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.


Die Aufgaben von Rechtsanwält*innen

Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum einer*eines Rechtsanwältin * Rechtsanwalts. Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:

  • Klient:innenberatung
  • Rechtliche Fragen / Problemstellungen klären
  • Verträge und andere Dokumente prüfen
  • Vertretung vor Gericht und Behörden
  • Verwaltung von Vermögen
  • Unternehmensberatung
  • Verfassung von Verträgen und Testamenten
  • Laufende Weiterbildungen aufgrund von sich ändernden Gesetzeslagen

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Die profunde Beratung durch eine*n Anwältin*Anwalt ist heute wichtiger denn je. Es ist für eine Privatperson fast unmöglich, den Wald der gesetzlichen Regelungen zu überblicken, geschweige, diese punktgenau zu befolgen. Permanent erfolgen die Novellierungen, als dass Privatpersonen wie auch Unternehmer in der Lage wären, ohne versierten und gelehrten Beistand den Paragraphendschungel zu durchblicken.

Unternehmen wie auch Privatpersonen können Rechtsanwält*innen bedenkenlos vertrauen, denn sie sind Dritten gegenüber zu absoluter Diskretion verpflichtet und dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu Ihren Interessen im Widerspruch stehen.

Die Verschwiegenheit ist gesetzlich geschützt, sodass auch volle Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet ist.

Rechte & Pflichten

Rechtsanwält*innen, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen ihres Standes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zu verantworten.

Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwält*innen.

Die Ausbildung

Rechtsanwält*innen haben strenge Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse. Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt sind der Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts an einer Universität und eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Davon sind mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft (Gerichtsjahr) und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer etablierten Rechtsanwältin * eines etablierten Rechtsanwalts als sogenannte*r Berufsanwärter:in notwendig.

Danach muss die*der künftige Rechtsanwältin * Rechtsanwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung ablegen und bestehen. Erst nach dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann der Eintrag in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.

Damit ist die*der Rechtsanwältin * Rechtsanwalt berechtigt, eine eigene Kanzlei zu führen.

 

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