Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Sicherheitsfachkräfte sind für die Beratung von Unternehmen, Mitarbeiter:innen und Personalvertreter:innen bezüglich Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung zuständig. Sie Unterstützen Arbeitgeber:innen dabei, die diesbezüglichen Sicherheitsvorgaben zu erfüllen. Zudem überprüfen sie die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Berufsbild Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkräfte beraten Unternehmen dabei, Unfälle zu vermeiden, Berufskrankheiten vorzubeugen und Arbeitshygiene durchzuführen. Sie übernehmen dabei auch organisatorische Aufgaben, wie beispielsweise die Koordination der verschiedenen Abteilungen bei den durchzuführenden Maßnahmen. 

Zudem organisieren Sicherheitskräfte Erste-Hilfe-Kurse, halten Vorträge und Schulungen zu Brand- und Unfallverhütung und sind Ansprechpartner:in bei Sicherheitsfragen. 

Alle Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen, sind verpflichtet Sicherheitskräfte einzusetzen. Bei kleinen Unternehmen übernimmt dies die AUVA, jedoch große Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitskräfte oder ein sicherheitstechnisches Zentrum. Daher sind viele Sicherheitskräfte direkt bei diesen Zentren oder der Unfallversicherungsanstalt angestellt. Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit diesen Beruf selbstständig auszuüben.


Die Aufgaben von Sicherheitsfachkräften

  • Information und Beratung in generellen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Ermittlung und Einschätzung von Gefahren und Gefahrenquellen
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrverhütung
  • Organisation und Durchführung von Unterweisungen, Kursen, Vorträgen und Schulungen
  • Durchführung von Messungen (Lärmbelästigung, Raumklima, Staubbelastung etc.)
  • Erstellung von internen Sicherheitsanweisungen
  • Überprüfung der Schutzausrüstungen und diesbezügliche Beratung
  • Ausarbeitung von Brandschutzplänen und Evakuierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Protokollen und Berichten

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Für die Ausübung eines Berufes als Sicherheitsfachkraft ist eine Fachausbildung notwendig. Diese erfolgt entweder direkt bei der*dem Arbeitgeber:in (AUVA) oder kann bei einer Erwachsenenbildungsausrichtung durchgeführt werden. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums, die Reifeprüfung einer HTL, die Meisterprüfung oder Absolvierung der Werkmeisterschule. Zudem können auch Personen, die eine entsprechende betriebliche Tätigkeit vorweisen können, an der Ausbildung teilnehmen. Die Ausbildung umfasst 300 Unterrichtseinheiten. 

Für Sicherheitsfachkräfte bietet die AUVA auch weitere Weiterbildungen und Workshops an, um über die neuesten rechtlichen Situationen und auch Rechtssituationen in anderen Ländern zu informieren.

 

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