Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Ein:e Geschäftsführer:in eines Unternehmens ist in allererster Linie für die strategische Gesamtkonzeption verantwortlich. Sie haben die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein Unternehmen sich gesund im Hinblick auf qualitatives und quantitatives Wachstum entwickeln kann.

Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Berufsbild Geschäftsführer:in

Es wird zwischen gewerberechtlichen und innerbetrieblichen Geschäftsführer:innen unterschieden. Während die innerbetriebliche Geschäftsführung an keine formalen Kriterien gebunden ist, ist für eine gewerberechtliche Position eine entsprechende Konzession erforderlich.

Da keine Gesellschaft ohne Geschäftsführung handlungsfähig sein kann, hat die Leitung ein breites Spektrum an Tätigkeiten zu übernehmen. Von den internen Abläufen bis hin zu den geschäftsleitenden Tätigkeiten, über die Einberufung und Leitung von Generalversammlungen, vertreten die Geschäftsführer:innen die Gesellschaft ebenfalls nach außen und haben die Pflichten, auf beispielsweise gerichtlichen Verhandlungen deren Position zu vertreten. In kleinen bis mittelständigen Unternehmen gehört auch ein gewisser Teil des Personalmanagements (Personaleinstellung, -entwicklung, -weiterbildung, -kündigung).

Um als Geschäftsführer:in erfolgreich agieren zu können, bedarf es grundlegend an hohem logisch-analytischen Denkvermögen, großem betrieblichen und wirtschaftlichen Interesse, höchstem Verantwortungsbewusstsein und breitem Wissen an rechtlich-relevanten Angelegenheiten. Darüber hinaus sollten auch ein hohe Kommunikations- bzw. Präsentationsfähigkeit, Verhandlungsgeschickt, äußerst sicheres Auftreten und die Fähigkeit zur Ausübung einer leitenden Position nicht zu kurz kommen.


Die Aufgaben von Geschäftsführer:innen

  • Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Übernahme aller geschäftsleitenden Tätigkeiten
  • Einberufung und Leitung von Generalversammlungen sowie die Protokollierung ebendieser
  • Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen und umsetzen
  • Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages nachkommen
  • Zahlung der Stammeinlagen einfordern und prüfen
  • Leitung der Buchführung
  • Erstellung, Kontrolle und Zeichnung des Jahresabschlusses (und Übermittlung an Gesellschafter:innen)
  • Auskunftserteilung an Gesellschafter:innen
  • Maßnahmen bzgl. Kapitalerhaltung und -sicherung
  • Rechtliche Maßnahmen (Anmeldungen/Einträge beim Firmenbuch, Vertretung vor Gericht, Anmeldung einer etwaigen Insolvenz, etc.)
  • Uvm.

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Eine klassische Geschäftsführer:in-Ausbildung gibt es leider nicht. Ein weithin üblicher Weg ist ein Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Controlling oder Volkswirtschaft. 

Für Unternehmensgründungen gelten unterschiedliche rechtliche Vorschriften (Berechtigungen). Je nach Unternehmensziel und Unternehmensform sind spezifische Kriterien zu erfüllen. Die Bandbreite reicht von freien Gewerben, deren Gründung an keine speziellen Voraussetzungen geknüpft ist, bis hin zu Gewerben, für deren Ausübung bestimmte Ausbildungswege und/oder Berechtigungsprüfungen Voraussetzung sind. 

Es gibt ein umfangreiches Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten von Seiten der Berufsbildungsinstitute sowie sonstiger Schulungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen.

 

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