Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Landesamtsdirektion, Landesstelle für Statistik
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Eine Planstelle im „Gehobenen Verwaltungsdienst“
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- sehr gute Office-Anwenderkenntnisse
Erwünscht:
- Kenntnisse im Umgang mit relationalen Datenbanken (insbesondere PostgreSQL)
- Erfahrung mit ETL‑Prozessen sowie der strukturierten Aufbereitung und Transformation großer Datenmengen
- idealerweise Programmiererfahrung im Bereich Datenanalyse (z. B. mit Python oder R)
- sehr gute schriftliche Ausdrucks- und Rechtschreibkenntnisse, insbesondere für die Erstellung statistischer Berichte und Dokumentationen
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, sollten Bewerberinnen und Bewerber ein ausgeprägtes Verständnis für statistische Zusammenhänge sowie ein hohes Interesse an Datenanalyse und Datenqualität mitbringen. Die Bereitschaft zur Fortbildung, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität sowie effizientes und selbstständiges Arbeiten wird vorausgesetzt.
Tätigkeitsbeschreibung:
Bearbeitung und Beantwortung von statistischen Anfragen; Mitarbeit im Berichtswesen (u. a. Statistisches Handbuch); Mitarbeit an der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung von Applikationen (z. B. Dashboards) am „Statistik‑Server“ zur Umsetzung neuer statistischer Anforderungen; Aufbereitung, Transformation und Migration von Daten sowie Durchführung statistischer Auswertungen; Mittelfristige Übernahme der fachlichen Verantwortung für ausgewählte Statistikbereiche; Vertretung im Bereich Bibliotheksverwaltung und allgemeine Sekretariats-/Bürotätigkeiten (Bestellungen, Rechnungslegung, Zeitverwaltung, Betreuung der Website etc.).
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.373,47 in der Entlohnungsklasse 8, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- bis spätestens 20. Juli 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 26. Juni 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc