Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Organisationseinheit Personalangelegenheiten
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Planstellen im „Gehobenen Verwaltungsdienst“ als Einspringer:innen beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. in den Bezirkshauptmannschaften
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
- abgeschlossene Reifeprüfung
- EDV-Anwenderkenntnisse
- Führerschein der Klasse B
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können müssen die Bewerber:innen eine große zeitliche Flexibilität (rasche Änderungen bei den dienstlichen Zuteilungen) und eine räumliche Flexibilität (Einsatzgebiet ist in ganz Kärnten) aufweisen.
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „Verwaltung / Administration Sachbearbeitung“, Mindestbruttoentgelt von € 3.197,86 in der Entlohnungsklasse 7, Entlohnungsstufe 1
Dienstverhältnis:
befristet auf die Dauer von 2 Jahren in Vollbeschäftigung
Weitere Informationen zum Einspringer:innen-Pool beim Amt der Kärntner Landesregierung:
- Das Dienstverhältnis beginnt im Juni/Juli 2026 mit einer allgemeinen Ausbildung.
- Die Zuteilung kann in ganz Kärnten zu einer Bezirkshauptmannschaft / Abteilung / Dienststelle erfolgen und beträgt je nach Bedarf zwischen 2 und 6 Monaten.
- Parallel zu den Dienstzuteilungen in den Bezirkshauptmannschaften / Abteilungen / Dienststellen haben die Springer:innen als Aus- und Weiterbildung den „Einführungslehrgang“ an der Kärntner Verwaltungsakademie zu besuchen.
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
- mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen,
- die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
- die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
- die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
- männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese
- bis spätestens 2. März 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Männern besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Männer im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 6. Februar 2026